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Im Schadenfall bestens abgesichert.
Egal ob Kfz-Haftpflicht-, Voll- oder Teilkaskoversicherung: Ihre Kunden haben die Wahl aus diesen und weiteren optionale Bausteine ganz nach ihrem individuellem Bedarf und profitieren im Fall der Fälle von einer schnellen und unkomplizierten Schadenabwicklung. Sie als AutoEuropa Händler sind dabei ein wichtiger Ansprechpartner für Ihre Kunden und stehen ihnen als starker Partner im Schadenfall zur Seite.
Die Vorteile auf einen Blick.
Die Kfz-Versicherung freischalten und Beratung Ihrer Kunden ermöglichen:
Registrierung bei der IHK*
Freischaltung im VAP erhalten.
Ihre Kunden umfangreich beraten und absichern.
*Sie als AutoEuropa Händler müssen sich vorab bei der IHK registrieren lassen, um alle Bausteine der KfZ-Versicherung vermitteln zu dürfen. Bei Fragen zum Registrierungsprozess nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten von FS.Partner.

Alles aus einer Hand.
Ob Hagelschaden, Wildunfall oder beim Einparken kurz nicht aufgepasst. Mit einem Unfallschaden fangen die Probleme bei Ihren Kunden häufig erst an: Wie funktioniert das mit der Abwicklung? Wo darf das Fahrzeug repariert werden und ist die Reparatur auch fachgerecht? Mit der Kfz-Versicherung funktioniert das ganz einfach:
Sie als Händler fungieren als Ansprechpartner im Schadenfall. Sie erledigen auf Wunsch die Schadenmeldung, bestellen bei Bedarf einen Gutachter und sorgen gleichzeitig für eine fachgerechte Reparatur für Ihre Kunden.
Unsere Leistungen: maßgeschneiderte Lösungen.
Unsere Kfz-Versicherung besteht aus einer Basisabsicherung und optionalen Bausteinen. Die Basisabsicherung aus Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung können Ihre Kunden direkt online abschließen. Soll die Basisabsicherung mit weiteren Bausteinen kombiniert werden, schließen Ihre Kunden das Gesamtpaket bei Ihnen als Händler ab und profitieren von einer persönlichen Beratung vor Ort.
Ihre Basisabsicherung einfach online abschließen.
Wählen Sie das gewünschte Versicherungsprodukt für Ihre Kunden aus.
Produktbezeichnung | Online-Abschluss | Leistungen | Vorteile |
Teilkasko | ✓ | Bietet Versicherungsschutz in folgenden Fällen: ✓ Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Erdfall, Erdrutsch und Lawinen (inkl. Dachlawinen) ✓ Diebstahl, Brand und Explosion ✓ Glasbruch (inkl. SB-Verzicht bei Reparatur) ✓ Zusammenstoß mit Haarwild und Marderbiss (ohne Folgeschäden) ✓ Fest im Fahrzeug eingebaute(s) oder am Fahrzeug angebaute(s) Fahrzeugteile/-zubehör sind bis zu einem Betrag von 20.000,– Euro beitragsfrei mitversichert (ab Werk bzw. vom Vertragshändler vor Vertragsabschluss eingebaut). ✓ Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit (außer Alkohol, Drogen und Totaldiebstahl) ✓ Kein Abzug „Neu für Alt“ für Ersatzteile und Lackierungen ✓ Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (ohne Folgeschäden) ✓ Diebstahl des Ladekabels bei Elektro- und Hybridfahrzeugen ✓ Überspannungsschäden durch Blitzschlag bis 20.000,- Euro bei Elektro- und Hybridfahrzeugen |
Die Teilkasko tritt bei Fahrzeugschäden in Kraft, für die niemand haftbar gemacht werden kann. Zum Beispiel bei Diebstahl oder Glasbruch, Hagel oder Überschwemmung, Sturm oder Wildunfall. |
Vollkasko (mit integrierter Teilkasko) |
✓ | Umfasst alle Leistungen der Teilkasko und sichert Ihre Kunden zusätzlich gegen folgende weitere Leistungsfälle ab: ✓ Selbst verschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug inkl. Betriebsschaden ✓ Mut- und böswillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde (Vandalismus) ✓ Erstattung des Kaufpreises bei Totalschaden oder Totaldiebstahl im Rahmen eines Kasko- oder Haftpflichtschadenfalls innerhalb der ersten 6 Monate nach Erstzulassung ✓ Schäden durch Cyber-/Hackerangriff ✓ Allgefahrendeckung (AllRisk) für den Akku bei Elektro- und Hybridfahrzeugen |
Die Vollkasko umfasst alle Leistungen der Teilkasko und sichert Ihre Kunden darüber hinaus auch gegen selbstverschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug ab. Neben den klassischen Kollisionsschäden ist auch Vandalismus mit abgedeckt. |
Kfz-Haftpflichtversicherung | ✓ | Übernahme des gesetzlichen Schadenersatzanspruches Dritter, wenn Schäden mit Ihrem Fahrzeug verursacht werden: ✓ 100 Mio. Euro Deckung bei Sach- und Vermögensschäden ✓ Max. 15 Mio. Euro je geschädigte Person bei Personenschäden ✓ Deckung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden bis zu 5 Mio. Euro je Schadenereignis, jedoch für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres max. 10 Mio. Euro |
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde. Sie sichert Ihre Kunden als Halter – und jeden, der mit Ihrem Auto fährt – ab, falls Schäden mit Ihrem Fahrzeug verursacht werden. |
Exklusiv für Ihre Kunden bei Ihnen als Händler: Das Wunschpaket.
Interessieren sich Ihre Kunden für die optionalen Versicherungsbausteine, erfolgt der Abschluss des Gesamtpakets inklusive Basisabsicherung vor Ort bei Ihnen als Händler. Unsere hinzubuchbaren Bausteine können mit unserer Kfz-Haftpflichtversicherung kombiniert werden. Beim Abschluss unserer Kaskoversicherung können Sie außerdem KaskoTierschaden für Ihre Kunden hinzubuchen.
Produktbezeichnung | Leistungen | Vorteile |
Autoschutzbrief | ✓ Generelle Hilfe bei Panne und Unfall, z. B. Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Abschleppen, Bergen ✓ Kostenerstattung für eine Taxifahrt bis 100,- Euro ✓ Übernachtungspauschale bis 100,- Euro ✓ Übernahme der Abschleppkosten bis 150,- Euro |
Ihre Kunden haben unterwegs eine Panne? Bei Abschluss des Bausteins Autoschutzbrief erhalten sie schnelle Hilfe vor Ort. Darüber hinaus werden auch die Kosten für den Abschleppdienst erstattet. Und wenn Ihre Kunden weiter als 50 km von Ihrem Wohnort entfernt sind, werden auch der Rücktransport des Fahrzeugs und die Kosten für die Übernachtung oder einen Leihwagen übernommen. |
KaskoMobil0 | ✓ Kfz-Haftpflicht-Versicherungsschutz für das Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Deckung) ✓ Generelle Hilfe bei Panne und Unfall, z. B. Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Abschleppen, Bergen (Autoschutzbrief) ✓ Schutz bei unverschuldeten Verkehrsunfällen im Ausland: Der Schaden wird so ersetzt, als ob der Unfallverursacher bei uns versichert wäre (Ausland-Schadenschutz). ✓ Bei Abschluss unserer Vollkaskoversicherung besteht Anspruch auf einen vermittelten Mietwagen bzw. eine Nutzungsausfallentschädigung bis zum Abschluss der Reparatur (max. 14 Tage). |
Ihre Kunden sind mit Ihrem eigenen Fahrzeug viel unterwegs oder nutzen im Ausland regelmäßig einen Mietwagen? Und wollen bei einem Schadenfall schnell und unkompliziert mobil bleiben? Dann ist der Leistungsbaustein KaskoMobil die perfekte Ergänzung für sie. Er beinhaltet sowohl den Autoschutzbrief als auch weitere Leistungselemente wie unsere Mallorca-Deckung, den Ausland-Schadenschutz – und bei Abschluss unserer Kaskoversicherung auch eine Mietwagen- / Nutzungsausfallentschädigung. |
KaskoTierschaden | ✓ Absicherung gegen Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren jeglicher Art ✓ Absicherung gegen Schäden durch Tierbiss (außer Haus- und Nutztiere) sowie deren Folgeschäden bis 10.000,– Euro ✓ Absicherung gegen Folgeschäden am Akku durch einen Tierbiss oder nach einem Kurzschluss bis 20.000,– Euro ✓ Absicherung gegen Folgeschäden nach Kurzschluss bis 10.000,- Euro |
Ihre Kunden stellen Ihr Fahrzeug für gewöhnlich in einem Carport oder auf der Straße ab? Oder sind oft abseits der Städte unterwegs und fahren viel über Land? Mit dem Leistungsbaustein KaskoTierschaden decken Sie eine Vielzahl möglicher Tierschäden wie Zusammenstöße mit Tieren aller Art, Tierbiss inkl. Folgeschäden und Folgeschäden nach Kurzschluss ab. |
Fahrer-Schutz-Versicherung | Zusatzversicherung, die den Fahrer des versicherten Fahrzeugs bei (Mit-) Verschulden eines Unfalls bis 15 Mio. Euro umfassend absichert: ✓ Ausgleich des Verdienstausfalls ✓ Ausgleich einer Verdienstminderung bei Wiedereintritt ins Berufsleben und einer daraus resultierenden Rentenminderung ✓ Übernahme weiterer Folgekosten (z. B. Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe) ✓ Leistungen an Hinterbliebene ✓ Ersatz Schmerzensgeld |
Dieser finanzielle Airbag sichert den Fahrer eines Fahrzeugs bei (Mit-) Verschulden eines Unfalls umfassend ab: Verdienstausfall, Rentenminderung und weitere Leistungen (z. B. Schmerzensgeld und andere Folgekosten) werden bis zu 15 Mio. Euro übernommen. |
Rabattschutz0 | ✓ Ihre Kunden haben je einen Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden pro Kalenderjahr frei. | Bei Einschluss des Rabattschutzes für PKW haben Ihre Kunden je einen Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden pro Versicherungsjahr frei. D. h. keine Rückstufung in eine höhere Schadenfreiheitssklasse im nächsten Jahr. So sparen Ihre Kunden im Ernstfall über viele Jahre viel Geld. |
Häufige Kundenfragen zur Kfz-Versicherung.
Warum ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für mich unverzichtbar?
Warum ist eine Kfz-Versicherung mit Teilkasko für mich wichtig?
Was wird in einem Schadenfall von der Teilkaskoversicherung ersetzt?
Warum ist eine Kfz-Versicherung mit Vollkasko für mich wichtig?
Was wird im Schadenfall von der Vollkaskoversicherung ersetzt?
Was ist der Unterschied zwischen einer Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko?
Gilt meine Kasko-Versicherung auch im Ausland?
Welche Selbstbeteiligung kann ich vereinbaren?
Wann beginnt mein Kfz-Versicherungsschutz?
Welche Höhe des Versicherungsschutzes habe ich in der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Für welche Fahrzeugarten kann ich die Versicherung abschließen?
Kann ich auch Fahrzeuge anderer Marken versichern?
Wie stelle ich einen Antrag für die Kfz-Versicherung?
Ich kann ein Aktionsangebot nicht finden. Warum?
Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?
Wie wird meine Schadenfreiheitsklasse ermittelt?
Wer legt die Typ- und Regionalklassen fest?
Wie werde ich eingestuft, wenn ich meinen Zweitwagen bei Ihnen versichern möchte?
Wie werde ich eingestuft, wenn ich zum ersten Mal ein Auto auf meinen Namen versichern möchte?
Wann kann ich meinen Vertrag kündigen?
Was ist bei der Kündigung meines Vertrages zu beachten?
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung?
Kann ich meinen Vertrag nach einem Schadenfall kündigen?
In welchen Fällen kann ich meine bisherige Kfz-Versicherung kündigen, um zu dieser Versicherung zu wechseln?
Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und wie bekomme ich sie?
Bekomme ich die eVB-Nummer direkt nach dem Online-Abschluss?
Was muss ich bei der Beantragung der eVB-Nummer besonders beachten?
Wie lange ist meine eVB gültig?
Kann mir eine Blanko-eVB ausgestellt werden?
Wann wird der Beitrag vom meinem Konto abgebucht und was ist bei Bezahlung des Beitrags per Überweisung zu beachten?
Kann ich meine Zahlweise innerhalb eines Vertragsjahres ändern?
Was passiert bei nicht rechtzeitiger Zahlung?
Warum hatte ich bei meiner vorherigen Versicherung einen anderen Beitragssatz?
Was ist eine Schadenfreiheitsrabattübertragung und wann ist sie möglich?
Warum wurde meine Schadenfreiheitsklasse zurück gestuft?
Welchen Schadenfreiheitsrabatt kann ich übernehmen, wenn mir ein Schadenfreiheitsrabatt übertragen wird?
Was muss ich einreichen, wenn ich einen Schadenfreiheitsrabatt übernehmen möchte?
Wann kann ich den Fahrerkreis ändern?
Kann das begleitende Fahren ab 17 kostenfrei mit eingeschlossen werden?
Wird mein Vertrag teurer, wenn ich umziehe?
Wo kann ich meine neue Adresse mitteilen?
Was muss ich tun, um eine Beitragsbestätigung für das Finanzamt zu erhalten?
Warum kann das Service-Telefon meiner Familie oder Freunden keine Auskunft über meinen Vertrag geben?
Was ist eine internationale Grüne Versicherungskarte?
Wie erhalte ich eine neue gültige internationale Grüne Versicherungskarte?
Wie ändert sich mein Vertrag, wenn ich einen Schaden hatte?
Wie kann ich eine Rückstufung im Schadenfall vermeiden?
In welche Werkstatt kann ich gehen, wenn ich einen Unfall hatte?
Was ist ein europäischer Unfallbericht (EUB) und wie erhalte ich diesen?
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