Im Schadenfall bestens abgesichert.
Egal ob Kfz-Haftpflicht-, Voll- oder Teilkaskoversicherung: Ihre Kunden haben die Wahl aus diesen und weiteren optionale Bausteine ganz nach ihrem individuellem Bedarf und profitieren im Fall der Fälle von einer schnellen und unkomplizierten Schadenabwicklung. Sie als AutoEuropa Händler sind dabei ein wichtiger Ansprechpartner für Ihre Kunden und stehen ihnen als starker Partner im Schadenfall zur Seite.
Die Vorteile auf einen Blick.
Die Kfz-Versicherung freischalten und Beratung Ihrer Kunden ermöglichen:
Registrierung bei der IHK*
Freischaltung im VAP erhalten.
Ihre Kunden umfangreich beraten und absichern.
*Sie als AutoEuropa Händler müssen sich vorab bei der IHK registrieren lassen, um alle Bausteine der KfZ-Versicherung vermitteln zu dürfen. Bei Fragen zum Registrierungsprozess nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten von FS.Partner.
Unsere Leistungen: maßgeschneiderte Lösungen.
Unsere Kfz-Versicherung besteht aus einer Basisabsicherung und optionalen Bausteinen. Die Basisabsicherung aus Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung können Ihre Kunden direkt online abschließen. Soll die Basisabsicherung mit weiteren Bausteinen kombiniert werden, schließen Ihre Kunden das Gesamtpaket bei Ihnen als Händler ab und profitieren von einer persönlichen Beratung vor Ort.
Ihre Basisabsicherung einfach online abschließen.
Wählen Sie das gewünschte Versicherungsprodukt für Ihre Kunden aus.
Produktbezeichnung | Online-Abschluss | Leistungen | Vorteile |
---|---|---|---|
Teilkasko | ✓ |
Bietet Versicherungsschutz in folgenden Fällen: ✓ Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Erdfall, Erdrutsch und Lawinen (inkl. Dachlawinen) ✓ Diebstahl, Brand und Explosion ✓ Glasbruch (inkl. SB-Verzicht bei Reparatur) ✓ Zusammenstoß mit Haarwild und Marderbiss (ohne Folgeschäden) ✓ Fest im Fahrzeug eingebaute(s) oder am Fahrzeug angebaute(s) Fahrzeugteile/-zubehör sind bis zu einem Betrag von 20.000,– Euro beitragsfrei mitversichert (ab Werk bzw. vom Vertragshändler vor Vertragsabschluss eingebaut). ✓ Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit (außer Alkohol, Drogen und Totaldiebstahl) ✓ Kein Abzug „Neu für Alt“ für Ersatzteile und Lackierungen ✓ Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (ohne Folgeschäden) ✓ Diebstahl des Ladekabels bei Elektro- und Hybridfahrzeugen ✓ Überspannungsschäden durch Blitzschlag bis 20.000,- Euro bei Elektro- und Hybridfahrzeugen |
Die Teilkasko tritt bei Fahrzeugschäden in Kraft, für die niemand haftbar gemacht werden kann. Zum Beispiel bei Diebstahl oder Glasbruch, Hagel oder Überschwemmung, Sturm oder Wildunfall. |
Vollkasko (mit integrierter Teilkasko) | ✓ |
Umfasst alle Leistungen der Teilkasko und sichert Ihre Kunden zusätzlich gegen folgende weitere Leistungsfälle ab: ✓ Selbst verschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug inkl. Betriebsschaden ✓ Mut- und böswillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde (Vandalismus) ✓ Erstattung des Kaufpreises bei Totalschaden oder Totaldiebstahl im Rahmen eines Kasko- oder Haftpflichtschadenfalls innerhalb der ersten 6 Monate nach Erstzulassung ✓ Schäden durch Cyber-/Hackerangriff ✓ Allgefahrendeckung (AllRisk) für den Akku bei Elektro- und Hybridfahrzeugen |
Die Vollkasko umfasst alle Leistungen der Teilkasko und sichert Ihre Kunden darüber hinaus auch gegen selbstverschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug ab. Neben den klassischen Kollisionsschäden ist auch Vandalismus mit abgedeckt. |
Kfz-Haftpflichtversicherung | ✓ |
Übernahme des gesetzlichen Schadenersatzanspruches Dritter, wenn Schäden mit Ihrem Fahrzeug verursacht werden: ✓ 100 Mio. Euro Deckung bei Sach- und Vermögensschäden ✓ Max. 15 Mio. Euro je geschädigte Person bei Personenschäden ✓ Deckung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden bis zu 5 Mio. Euro je Schadenereignis, jedoch für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres max. 10 Mio. Euro |
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde. Sie sichert Ihre Kunden als Halter – und jeden, der mit Ihrem Auto fährt – ab, falls Schäden mit Ihrem Fahrzeug verursacht werden. |
Exklusiv für Ihre Kunden bei Ihnen als Händler: Das Wunschpaket.
Interessieren sich Ihre Kunden für die optionalen Versicherungsbausteine, erfolgt der Abschluss des Gesamtpakets inklusive Basisabsicherung vor Ort bei Ihnen als Händler. Unsere hinzubuchbaren Bausteine können mit unserer Kfz-Haftpflichtversicherung kombiniert werden. Beim Abschluss unserer Kaskoversicherung können Sie außerdem KaskoTierschaden für Ihre Kunden hinzubuchen.
Produktbezeichnung | Leistungen | Vorteile |
---|---|---|
Autoschutzbrief |
✓ Generelle Hilfe bei Panne und Unfall, z. B. Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Abschleppen, Bergen ✓ Kostenerstattung für eine Taxifahrt bis 100,- Euro ✓ Übernachtungspauschale bis 100,- Euro ✓ Übernahme der Abschleppkosten bis 150,- Euro |
Ihre Kunden haben unterwegs eine Panne? Bei Abschluss des Bausteins Autoschutzbrief erhalten sie schnelle Hilfe vor Ort. Darüber hinaus werden auch die Kosten für den Abschleppdienst erstattet. Und wenn Ihre Kunden weiter als 50 km von Ihrem Wohnort entfernt sind, werden auch der Rücktransport des Fahrzeugs und die Kosten für die Übernachtung oder einen Leihwagen übernommen. |
KaskoMobil 2 |
✓ Kfz-Haftpflicht-Versicherungsschutz für das Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Deckung) ✓ Generelle Hilfe bei Panne und Unfall, z. B. Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Abschleppen, Bergen (Autoschutzbrief) ✓ Schutz bei unverschuldeten Verkehrsunfällen im Ausland: Der Schaden wird so ersetzt, als ob der Unfallverursacher bei uns versichert wäre (Ausland-Schadenschutz). ✓ Bei Abschluss unserer Vollkaskoversicherung besteht Anspruch auf einen vermittelten Mietwagen bzw. eine Nutzungsausfallentschädigung bis zum Abschluss der Reparatur (max. 14 Tage). |
Ihre Kunden sind mit Ihrem eigenen Fahrzeug viel unterwegs oder nutzen im Ausland regelmäßig einen Mietwagen? Und wollen bei einem Schadenfall schnell und unkompliziert mobil bleiben? Dann ist der Leistungsbaustein KaskoMobil die perfekte Ergänzung für sie. Er beinhaltet sowohl den Autoschutzbrief als auch weitere Leistungselemente wie unsere Mallorca-Deckung, den Ausland-Schadenschutz – und bei Abschluss unserer Kaskoversicherung auch eine Mietwagen- / Nutzungsausfallentschädigung. |
KaskoTierschaden |
✓ Absicherung gegen Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren jeglicher Art ✓ Absicherung gegen Schäden durch Tierbiss (außer Haus- und Nutztiere) sowie deren Folgeschäden bis 10.000,– Euro ✓ Absicherung gegen Folgeschäden am Akku durch einen Tierbiss oder nach einem Kurzschluss bis 20.000,– Euro ✓ Absicherung gegen Folgeschäden nach Kurzschluss bis 10.000,- Euro |
Ihre Kunden stellen Ihr Fahrzeug für gewöhnlich in einem Carport oder auf der Straße ab? Oder sind oft abseits der Städte unterwegs und fahren viel über Land? Mit dem Leistungsbaustein KaskoTierschaden decken Sie eine Vielzahl möglicher Tierschäden wie Zusammenstöße mit Tieren aller Art, Tierbiss inkl. Folgeschäden und Folgeschäden nach Kurzschluss ab. |
Fahrer-Schutz-Versicherung |
Zusatzversicherung, die den Fahrer des versicherten Fahrzeugs bei (Mit-) Verschulden eines Unfalls bis 15 Mio. Euro umfassend absichert: ✓ Ausgleich des Verdienstausfalls ✓ Ausgleich einer Verdienstminderung bei Wiedereintritt ins Berufsleben und einer daraus resultierenden Rentenminderung ✓ Übernahme weiterer Folgekosten (z. B. Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe) ✓ Leistungen an Hinterbliebene ✓ Ersatz Schmerzensgeld |
Dieser finanzielle Airbag sichert den Fahrer eines Fahrzeugs bei (Mit-) Verschulden eines Unfalls umfassend ab: Verdienstausfall, Rentenminderung und weitere Leistungen (z. B. Schmerzensgeld und andere Folgekosten) werden bis zu 15 Mio. Euro übernommen. |
Rabattschutz 3 | ✓ Ihre Kunden haben je einen Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden pro Kalenderjahr frei. |
Bei Einschluss des Rabattschutzes für PKW haben Ihre Kunden je einen Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden pro Versicherungsjahr frei. D. h. keine Rückstufung in eine höhere Schadenfreiheitssklasse im nächsten Jahr. So sparen Ihre Kunden im Ernstfall über viele Jahre viel Geld. |
Häufige Kundenfragen zur Kfz-Versicherung.
Warum ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für mich unverzichtbar?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für die Zulassung und den Betrieb eines Pkw in Deutschland Pflicht. Dies wird durch das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) vorgeschrieben.
Das hat auch einen Grund: Schnell kann durch eine kleine Unaufmerksamkeit ein hoher Schaden entstehen, den der Verursacher komplett tragen müsste. Durch die Kfz-Haftpflichtversicherung sind Sie vor solchen finanziellen Folgen geschützt. Ab Beginn des Versicherungsschutzes übernimmt der Versicherer Schadenersatzansprüche, die ein Dritter durch den Betrieb Ihres Pkw im Straßenverkehr erleidet. Er deckt hierbei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Die Kfz-Haftpflicht ist somit ein sinnvolles Muss.
Warum ist eine Kfz-Versicherung mit Teilkasko für mich wichtig?
Die Kfz-Versicherung mit Teilkasko ist für Sie wichtig, da sie unter anderem den Zusammenstoß mit einem Reh, den Diebstahl Ihres Fahrzeugs oder den Hagelschlag abdeckt. Damit ist sie eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung und bietet Ihnen einen zusätzlichen Schutz.
Tipp: Gerade wer sich nicht mehr für den umfassenden Schutz der Vollkaskoversicherung entscheidet, wählt die Grundabsicherung der Teilkaskoversicherung.
Was wird in einem Schadenfall von der Teilkaskoversicherung ersetzt?
In der Teilkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug gegen Brand oder Explosion, Entwendung durch Diebstahl oder Raub, unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdfall, Erdrutsch, Hagel, Blitzschlag, Dachlawinen, Lawinen), Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs, Kurzschlussschäden an der Verkabelung (ohne Folgeschäden), Marderbiss (ohne Folgeschäden) und die Benutzung von Schiffen und Fähren versichert.
Warum ist eine Kfz-Versicherung mit Vollkasko für mich wichtig?
Jeder ärgert sich über selbstverschuldete Schäden an seinem Fahrzeug. Wenn Unbekannte Ihr Fahrzeug zum Beispiel mit einem Nagel zerkratzen, ist das erst recht ärgerlich. Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten und ist damit ein wichtiger Schutz vor unliebsamen finanziellen Überraschungen. Kunden mit einem Neuwagen oder einem jungen Gebrauchten wählen fast immer eine Vollkaskoversicherung. Darüber hinaus sind alle Bestandteile der Teilkaskoversicherung in der Vollkaskoversicherung enthalten.
Tipp: Besonders wenn Sie bereits einen günstigen Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung zur Verfügung haben, kann der Abschluss einer Vollkaskoversicherung gegenüber einer Teilkaskoversicherung sinnvoll sein. Hatten Sie in den letzten zwölf Monaten keine Vollkaskoversicherung, können Sie den Schadenfreiheitsrabatt aus der Haftpflicht auf Ihre Vollkaskoversicherung übertragen.
Was wird im Schadenfall von der Vollkaskoversicherung ersetzt?
Die Vollkaskoversicherung schützt vor finanziellen Folgen nach Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch Ereignisse, für die niemand verantwortlich gemacht werden kann sowie mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Diese genannten Schäden können in einem Schadenfall ersetzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko?
Kfz-Haftpflichtversicherung: Sie schützt Sie vor Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen. Versichert hierbei sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Teilkaskoversicherung: In der Teilkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug gegen Brand oder Explosion, Entwendung durch Diebstahl oder Raub, unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdfall, Erdrutsch, Hagel, Blitzschlag, Dachlawinen, Lawinen), Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs, Kurzschlussschäden an der Verkabelung (ohne Folgeschäden), Marderbiss (ohne Folgeschäden) und die Benutzung von Schiffen und Fähren versichert.
Vollkaskoversicherung: Zusätzlich zur Absicherung durch die Teilkasko ist Ihr Fahrzeug auch gegen mut- oder böswillige Beschädigung versichert, die durch andere verursacht wurden. Die Vollkasko bezahlt ebenfalls Schäden an Ihrem Fahrzeug, die Sie selber verursacht haben, etwa durch einen selbstverschuldeten Unfall.
Gilt meine Kasko-Versicherung auch im Ausland?
Ja, denn der räumliche Geltungsbereich in der Kaskoversicherung ist identisch mit dem Geltungsbereich in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Es besteht Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Alle außereuropäischen Länder sind auch auf Ihrer Grünen Karte verzeichnet.
Aktuell gilt die Grüne Karte für folgende Länder:
Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland (einschl. Nordirland), Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei (einschl. asiatischer Teil), Ukraine, Ungarn, Weißrussland sowie Zypern.
Die Vollkaskoversicherung und die Teilkaskoversicherung der Kfz-Versicherung gilt in den geographischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Welche Selbstbeteiligung kann ich vereinbaren?
Sie können die Teilkaskoversicherung mit folgenden Selbstbeteiligungen abschließen:
- Teilkasko mit 0,- Euro Selbstbeteiligung
- Teilkasko mit 150,- Euro Selbstbeteiligung
Die Vollkaskoversicherung können Sie mit folgenden Selbstbeteiligungen abschließen:
- Vollkasko mit 300,- Euro / Teilkasko mit 0,- Euro Selbstbeteiligung
- Vollkasko mit 300,- Euro / Teilkasko mit 150,- Euro Selbstbeteiligung
- Vollkasko mit 500,- Euro / Teilkasko mit 150,- Euro Selbstbeteiligung
Wann beginnt mein Kfz-Versicherungsschutz?
Ihr Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit Zahlung der ersten Versicherungsprämie, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Welche Höhe des Versicherungsschutzes habe ich in der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Ihre Versicherungssumme beträgt 100 Mio. Euro pauschal für Sach- und Vermögensschäden, 15 Mio. Euro bei Personenschäden.
Für welche Fahrzeugarten kann ich die Versicherung abschließen?
Unsere Kfz-Versicherung kann ausschließlich für als Pkw ohne Vermietung zugelassene Fahrzeuge abgeschlossen werden.
Kann ich auch Fahrzeuge anderer Marken versichern?
Ja. Mit unserer Kfz-Versicherung können Sie sowohl Modelle des Volkswagen-Konzerns, als auch Autos anderer Marken versichern.
Wie stelle ich einen Antrag für die Kfz-Versicherung?
Sie beantragen parallel zur Kündigung Ihrer alten Versicherung bei uns eine Kfz-Versicherung. Beginnen Sie, indem Sie zunächst Ihr individuelles Angebot bei uns online berechnen.
Die Berechnung ist völlig unverbindlich und anonym. Sagt Ihnen das Angebot zu, beantragen Sie den gewünschten Versicherungsschutz. Erhalten wir Ihren Antrag, senden wir ihnen eine E-Mail mit einem Link.
Mit Ihrer Bestätigung des Links vollenden Sie den Antragsprozess. Wir sichern mit diesem Vorgehen sowohl Sie als auch uns vor einem Missbrauch durch Dritte ab.
Ich kann ein Aktionsangebot nicht finden. Warum?
Aktionsangebote erhalten Sie ausschließlich bei Ihrem Volkswagen-, Audi-, SEAT- oder ŠKODA-Partner.
Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?
Für die Erstellung Ihres individuellen Angebots benötigen Sie:
- Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder genaue Informationen über den zu versichernden Fahrzeugtyp
- Ihren aktuellen Schadenfreiheitsrabatt (der letzten Beitragsrechnung zu entnehmen)
- Ihren Führerschein
Möchten Sie nachfolgend einen Antrag stellen benötigen Sie zusätzlich (soweit vorhanden):
- Fahrzeugidentifikationsnummer
- Kilometerstand
- Bankverbindung
- Name und Versicherungsscheinnummer Ihrer bisherigen Versicherung
Wie wird meine Schadenfreiheitsklasse ermittelt?
Ihre Schadenfreiheitsklasse können Sie der aktuellen Beitragsrechnung Ihrer Kfz-Versicherung entnehmen.
Ist Ihnen lediglich die Schadenfreiheitsklasse für das laufende Kalenderjahr bekannt und möchten ein Angebot für das nächste Jahr berechnen, addieren Sie einfach eine Stufe hinzu – sofern der Vertrag für Ihre Kfz-Versicherung nicht ohnehin schon in die höchste Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist und sofern Sie im laufenden Kalenderjahr keinen Schaden hatten.
Wer legt die Typ- und Regionalklassen fest?
Die Typ- und Regionalklassen werden vom Gesamtverband der deutschen Versicherer und somit aller Versicherer übergreifend festgelegt.
Wie werde ich eingestuft, wenn ich meinen Zweitwagen bei Ihnen versichern möchte?
Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Ihnen eine besonders günstige Schadenfreiheitsklasse anbieten. Dies kann bei Antragstellung hinterlegt werden, sofern Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen für die Sondereinstufung in die SF-Klasse 1/2:
- Sie oder Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner haben bereits einen Pkw mit mindestens SF-Klasse 1/2 versichert und es besteht keine Versicherungsnehmer-/Haltertrennung „Sonstige“.
- Sie besitzen seit mindestens drei Jahren eine gültige deutsche oder europäische Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen eines Pkw oder Kraftrads berechtigt, und es besteht keine Versicherungsnehmer-/Haltertrennung „Sonstige“.
Voraussetzungen für die Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 2:
- Sie oder Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner haben bereits einen Pkw mit mindestens SF-Klasse 2 bei uns kfz-versichert
- Alle Fahrer des neu zu versichernden Fahrzeuges sind mindestens 23 Jahre alt
- keine Versicherungsnehmer-/Haltertrennung „Eltern/Kind“ sowie „Sonstige“
Wie werde ich eingestuft, wenn ich zum ersten Mal ein Auto auf meinen Namen versichern möchte?
Wenn bisher noch nie ein Fahrzeug auf Sie als Versicherungsnehmer zugelassen war, werden Sie in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft.
Wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können Sie bereits in die SF-Klasse 1/2 eingestuft werden:
- Sie besitzen seit mindestens drei Jahren eine gültige deutsche oder europäische Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen eines Pkw oder Kraftrads berechtigt.
- keine Versicherungsnehmer-/ Haltertrennung „Sonstige“
oder
- Auf Ihren Ehe- oder Lebenspartner ist bereits ein Pkw versichert, der in der Haftpflichtversicherung mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft ist
- keine Versicherungsnehmer-/ Haltertrennung „Sonstige“
oder
- Auf Ihren Vater oder Ihre Mutter ist bereits ein Pkw bei und kfz-versichert, der in der Haftpflichtversicherung mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft ist.
- keine Versicherungsnehmer-/ Haltertrennung „Sonstige“
Wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können Sie bereits in die SF-Klasse 1 eingestuft werden:
- Auf Ihren Vater oder Ihre Mutter ist bereits ein Konzernfahrzeug Pkw bei uns kfz-versichert, der in der Haftpflichtversicherung mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 2 eingestuft ist und es darf keinen abweichenden Halter geben.
- Bei dem neu zu versichernden Fahrzeug muss es sich ebenfalls um ein Fahrzeug der Marken Seat, Skoda, Volkswagen oder Audi handeln.
Wann kann ich meinen Vertrag kündigen?
Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Die Kündigung muss dem jeweils anderen Vertragspartner spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauf folgenden Jahres zugehen.
Noch immer liegt bei vielen Kfz-Versicherungen die Hauptfälligkeit auf dem 01.01. eines Jahres. In diesem Fall müsste die Kündigung also bis spätestens zum 30.11. des alten Jahres Ihrem Versicherer vorliegen.
Was ist bei der Kündigung meines Vertrages zu beachten?
Die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung muss in Textform erfolgen, z.B. durch eine E-Mail, einen Brief oder ein Telefax. Wichtig bei der Kündigung per E-Mail ist, dass Sie als Absender erkennbar sind.
Für die Wirksamkeit Ihrer Kündigung ist nicht der Tag der Absendung entscheidend, sondern der Tag, an dem die Kündigung Ihrem derzeitigem Versicherer zugeht (Datum des Posteingangs).
Achten Sie darauf, dass Ihr Kündigungsschreiben folgende Informationen enthält:
- Ihre Anschrift
- Datum
- Versicherungsschein
- Unterschrift Versicherungsnehmer
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung?
Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Informiert Sie Ihre Kfz-Versicherung über eine Beitragserhöhung, haben Sie als Versicherungsnehmer einen Monat Zeit, einen günstigeren Tarif zu finden und Ihrem alten Versicherer zu kündigen.
Kann ich meinen Vertrag nach einem Schadenfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
In welchen Fällen kann ich meine bisherige Kfz-Versicherung kündigen, um zu dieser Versicherung zu wechseln?
- Zum Ende der Vertragslaufzeit
Die Kündigung muss einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit Ihrem derzeitigen Versicherer zugehen. - Nach einer Beitragserhöhung
Erhöht Ihr derzeitiger Kfz-Versicherer die Beiträge, können Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen. Ab Erhalt des Schreibens, in dem Sie über die Beitragserhöhung informiert werden, bleibt Ihnen ein Monat Zeit, Ihre bisherige Versicherung zu kündigen. - Im Schadenfall
Nach Eintritt eines Schadenfalls und dessen Bearbeitung durch den Versicherer können Sie oder der Versicherer mit der Frist von einem Monat die Kfz-Versicherung kündigen. - Bei einem Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie die Versicherung für Ihr neues Fahrzeug auch neu wählen.
Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und wie bekomme ich sie?
Eine Versicherungsbestätigung ist Voraussetzung für die Zulassung oder Ummeldung eines Pkws und wird seit 2008 elektronisch über die eVB-Nummer übermittelt. Vorher wurde dafür die sogenannte Doppelkarte oder Deckungskarte verwendet.
Wenn Sie ein Fahrzeug neu anmelden möchten, zum Beispiel nach einem Kauf, geben Sie zunächst Ihre Daten in unseren Online-Tarifrechner ein. Direkt nach der Antragstellung können Sie die eVB online ausdrucken und können diese auch im Bereich "Mein Vertrag" abrufen. Natürlich können Sie sich Ihre eVB auch telefonisch ausstellen lassen.
Sind Sie bereits bei uns direkt versichert und möchten wegen Umzug oder eines Halterwechsels eine Ummeldung Ihres Fahrzeugs vornehmen, wenden Sie sich bitte an unser Service-Telefon.
Im Falle eines Versicherungswechsels versenden wir die eVB-Nummer direkt an die entsprechende Zulassungsstelle.
Bekomme ich die eVB-Nummer direkt nach dem Online-Abschluss?
Ja, die eVB-Nummer erhalten Sie sofort bei Abschluss mit Ihren Antragsunterlagen.
Was muss ich bei der Beantragung der eVB-Nummer besonders beachten?
Die Zulassungsbehörden dürfen die vom Versicherer übermittelten Daten nicht verändern. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie die korrekten Halter- und Versicherungsnehmerdaten in Ihrem Antrag eingeben. Sie müssen den Daten entsprechen, die in Ihrem Personalausweis enthalten sind. Haben Sie zum Beispiel mehrere Vornamen müssen Sie alle Vornamen angeben. Nur die Angabe des Rufnamens genügt nicht.
Sollte der Mitarbeiter der Zulassungsbehörde eine eVB-Nummer trotzdem wegen abweichender Daten nicht akzeptieren, können Sie sich telefonisch eine neue eVB-Nummer ausstellen lassen. Die Telefonnummer unserer Hotline ist auf der eVB aufgedruckt. Die korrigierten Daten werden dann unverzüglich an die Zulassungsbehörde übermittelt.
Wie lange ist meine eVB gültig?
Die eVB ist drei Monate gültig. Danach können Sie das Dokument nicht mehr verwenden. Die eVB-Nummer dient für Privatpersonen nur dem einmaligen Gebrauch. Nach der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle benötigen Sie die Nummer nicht mehr. Sie ist dann verbraucht, wie eine benutzte Fahrkarte.
Kann mir eine Blanko-eVB ausgestellt werden?
Die Ausstellung einer Blanko-eVB ist nicht möglich. Es ist immer eine Antragstellung im Vorfeld notwendig.
Wann wird der Beitrag vom meinem Konto abgebucht und was ist bei Bezahlung des Beitrags per Überweisung zu beachten?
Der erste Beitrag wird nach Erstellung des Versicherungsscheins abgebucht. Stichtag ist dabei immer der Tag an dem das Fahrzeug angemeldet bzw. bei uns versichert wurde.
Beispiel: Das Fahrzeug wurde am 22.01. angemeldet, so werden auch alle fälligen Beiträge zum 22. des Fälligkeitsmonats abgebucht.
Bei Bezahlung des Beitrags per Überweisung muss immer auch die Vertragsnummer im Verwendungszweck mit angegeben werden.
Kann ich meine Zahlweise innerhalb eines Vertragsjahres ändern?
Eine Umstellung der Zahlweise ist zur nächsten Zahlungsfälligkeit möglich.
Was passiert bei nicht rechtzeitiger Zahlung?
Wird der Erstbetrag nicht bezahlt, kann der Versicherer den Vertrag rückwirkend aufheben. Das führt zur Zwangsstilllegung des Autos. Die Folgebeiträge müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Fälligkeit bezahlt haben, danach verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Nach vier Wochen kündigt der Versicherer Ihren Vertrag.
Warum hatte ich bei meiner vorherigen Versicherung einen anderen Beitragssatz?
Jeder Versicherer hat seine eigenen Vertragsbedingungen und kann somit auch die individuellen Beitragssätze festlegen. Relevant sind die schadenfreien Jahre, die Sie sich bereits erfahren haben (Schadenfreiheitsrabatt bzw. Schadenfreiheitsklasse).
Was ist eine Schadenfreiheitsrabattübertragung und wann ist sie möglich?
Je länger ein Versicherungsnehmer schadenfrei fährt, desto höher wird sein Schadenfreiheitsrabatt, ausgedrückt durch die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Dieser Schadenfreiheitsrabatt kann unter bestimmten Voraussetzungen an eine andere Person übertragen werden. Die Übertragung ist innerhalb der Familie möglich, das heißt, es muss ein Verwandtschaftsverhältnis bestehen. So kann zwischen Ehepartnern bzw. in Gemeinschaft lebenden nichtehelichen Lebenspartnern, Eltern und deren Kindern, Geschwistern, Großeltern und Enkeln, Schwiegereltern und Schwiegerkindern sowie einer juristischen Person auf eine natürliche Person übertragen werden. Eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes jederzeit möglich ist.
Warum wurde meine Schadenfreiheitsklasse zurück gestuft?
Der Vertrag wird zunächst mit den Schadenfreiheitsklassen, die im Antrag genannt wurden, vorläufig ausgefertigt. Diese Angaben muss die Vorversicherung jedoch noch bestätigen, weshalb wir bei ihr alle relevanten Daten anfordern. Erhalten wir diese Daten oder andere angeforderte Unterlagen zum Schadenfreiheitsrabatt nicht, bildet die Schadenfreiheitsklasse, die Sie genannt hatten, keine Grundlage und wir müssen Ihren Vertrag zurückstufen. Jedoch kommt es auch vor, dass uns die Vorversicherung einen schlechteren Schadenfreiheitsrabatt mitteilt. Wir müssen diesen dann übernehmen und ggf. Ihren Vertrag ebenfalls zurückstufen.
Welchen Schadenfreiheitsrabatt kann ich übernehmen, wenn mir ein Schadenfreiheitsrabatt übertragen wird?
Man kann den Schadenfreiheitsrabatt nur in der Höhe, den sich der Versicherungsnehmer hätte selber erfahren können, übernehmen. Entscheidend ist dabei das Datum des Führerscheinerwerbs.
Was muss ich einreichen, wenn ich einen Schadenfreiheitsrabatt übernehmen möchte?
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice. Wir benötigen von Ihnen ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Rabattübertragungsformular.
Wann kann ich den Fahrerkreis ändern?
Der Fahrerkreis kann jederzeit geändert werden. Bitte setzen Sie sich dafür mit unserem Kundenservice in Verbindung.
Kann das begleitende Fahren ab 17 kostenfrei mit eingeschlossen werden?
Ein kostenfreier Einschluss ist nicht möglich. Beim Fahrerkreis muss der jüngste Fahrer berücksichtigt werden.
Wird mein Vertrag teurer, wenn ich umziehe?
Je nachdem, ob Sie innerhalb eines Landkreises umziehen oder nicht, kann sich der Beitrag Ihrer Versicherung anpassen. Sobald sich Regionalklassen ändern, wird der Vertrag teurer oder günstiger.
Wo kann ich meine neue Adresse mitteilen?
Bitte setzen Sie sich mit unserem Kundenservice in Verbindung. Sie können uns Ihre neue Adresse aber auch schriftlich oder per E-Mail mitteilen.
Was muss ich tun, um eine Beitragsbestätigung für das Finanzamt zu erhalten?
Die Beitragsrechnungen oder Abbuchungsankündigungen reichen zur Abgabe.
Warum kann das Service-Telefon meiner Familie oder Freunden keine Auskunft über meinen Vertrag geben?
Dies ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Es ist nur der Versicherungsnehmer eines Vertrages auskunftsberechtigt.
Was ist eine internationale Grüne Versicherungskarte?
Die Grüne Versicherungskarte dient Ihnen bei einer Fahrt mit Ihrem Pkw in das europäische Ausland inklusive der Mittelmeeranrainerstaaten als Nachweis für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. In einigen Ländern besteht sogar ein Vorzeigezwang. Sie sollten die Grüne Versicherungskarte bei Fahrten im Ausland unbedingt mit sich führen.
Wie erhalte ich eine neue gültige internationale Grüne Versicherungskarte?
Eine neue gültige internationale Grüne Versicherungskarte kann bequem online angefordert werden. Sie können sie jedoch auch über unser Service-Telefon anfordern.
Wie ändert sich mein Vertrag, wenn ich einen Schaden hatte?
Wenn Sie mit Ihrem Auto einen Kfz- Haftpflicht- oder Vollkasko-Schaden verursacht haben und Ihre Kfz-Versicherung zahlen muss, kommen Sie in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse. Um wie viele Klassen Sie zurückgestuft werden, hängt von den Versicherungsbedingungen ab, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen, und von der Anzahl der von Ihnen gemeldeten Schäden. Für die Rückstufungsregelungen gibt es eine Tabelle in den Versicherungsbedingungen, die Sie mit Ihrem Vertrag erhalten haben.
Die Rückstufungstabelle finden Sie in unseren aktuellen Versicherungsbedingungen.
Wie kann ich eine Rückstufung im Schadenfall vermeiden?
Die Schadenfreiheitsklasse Ihres Vertrags wird zurückgestuft, wenn wir für einen Schaden eine Entschädigungsleistung gezahlt oder eine Rückstellung gebildet haben. Um den günstigeren Beitragssatz zu erhalten, kann es deshalb unter Umständen besser sein, kleinere Schäden selbst zu bezahlen.
In welche Werkstatt kann ich gehen, wenn ich einen Unfall hatte?
Wir wählen eine Fachwerkstatt aus unserem Werkstattnetz aus, in der das Fahrzeug nach Herstellervorgaben unter Verwendung von Originalersatzteilen oder qualitativ gleichwertigen Ersatzteilen repariert wird, und wir tragen die Kosten der Fahrzeugreparatur.
Bitte nehmen Sie im Schadenfall direkt mit uns Kontakt auf.
Schaden-Telefon (24 Stunden-Service):
0800 41001311
Was ist ein europäischer Unfallbericht (EUB) und wie erhalte ich diesen?
Fahren Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland, dann ist es auf jeden Fall ratsam, den Europäischen Unfallbericht mitzuführen. Dieser Unfallbericht gehört in jedes Fahrzeug, denn bei einem Verkehrsunfall sollten Sie und Ihr Unfallgegner den Unfallhergang schriftlich festhalten. Der Europäische Unfallbericht erleichtert Ihnen den Unfallhergang präzise und genau zu dokumentieren.
Sie erhalten diesen entweder mit Ihrer Police, fordern diesen telefonisch bei uns an oder können ihn direkt als PDF-Datei herunterladen: Europäischer Unfallbericht.
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Sie haben Fragen zur AutoEuropa Kfz-Versicherung?
Footnote 1
Ein Angebot der Volkswagen Autoversicherung AG, vermittelt durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH. Versicherungsleistungen werden durch die Volkswagen Autoversicherung AG als Risikoträger erbracht. Anschrift jeweils Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) zulassen.
Footnote 2
Dieser Leistungsbaustein kann nicht abgeschlossen werden, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung inkl. Autoschutzbrief gewählt wurde.
Footnote 3
Nur für Pkw. Alter jüngster Fahrer mindestens 23 Jahre und ab SF4.