Information über das
Verfahren zur Beschwerdebearbeitung.

Unser Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden.

Wie ist eine Beschwerde einzureichen?

Eine Beschwerde können Sie persönlich in unseren Filialen oder auch bei unserem Kundenservice telefonisch unter 0531 212-0 oder auch per E-Mail info@vwfs.com oder auch brieflich bei der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig einreichen.

Um eine zeitnahe Prüfung und Beantwortung Ihrer Beschwerde sicherzustellen, sollten Sie den zugrundeliegenden Sachverhalt (u. a. Konto, Produkt oder Leistung, auf die sich Ihre Beschwerde bezieht) und Ihr Anliegen möglichst konkret schildern. Ferner sollten Sie uns für etwaige Rückfragen Ihre aktuellen Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse) mitteilen, sofern uns diese nicht bereits vorliegen.

Wie läuft das Beschwerdeverfahren ab?

Ihre Beschwerde werden wir zeitnah bearbeiten und unvoreingenommen prüfen. Soweit erforderlich, werden wir alle relevanten Beweismittel und Informationen zusammentragen und prüfen.

Ihre Beschwerde werden wir in der Regel innerhalb von etwa 15 Arbeitstagen nach Eingang Ihrer Beschwerde beantworten. Beschwerden in Bezug auf Ihre Rechte und Pflichten als Zahlungsdienstnutzer nach den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) werden wir grundsätzlich spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde beantworten.

Können wir ausnahmsweise innerhalb der vorgenannten Fristen Ihre Beschwerde nicht beantworten, werden wir Sie hierüber, über die Gründe der Verzögerung und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer informieren. Eine Beschwerde in Bezug auf Ihre vorgenannten Rechte und Pflichten als Zahlungsdienstnutzer oder Artikel 248 EGBGB werden wir nicht später als 35 Arbeitstage nach Eingang der Beschwerde abschließend beantworten.

Wie endet das Beschwerdeverfahren?

Sie erhalten von uns eine Antwort, in der wir Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung mitteilen. Können wir Ihrem Anliegen nicht vollständig nachkommen, erläutern wir Ihnen unseren Standpunkt.

Beschwerdemöglichkeiten bei Dritten

Stellt Sie unsere Antwort nicht zufrieden, haben Sie alternativ zur Einreichung einer zivilrechtlichen Klage immer die Möglichkeit, Ihre Beschwerde aufrechtzuerhalten und sich an eine der nachfolgenden Stellen zu wenden.

  • Ombudsmann der privaten Banken: Die Bank nimmt am außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle "Ombudsmann der privaten Banken" (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f BGB), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Geschäftsstelle des Ombudsmann der privaten Banken beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: 030 1663-3169, E-Mail: schlichtung@bdb.de, zu richten.
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Für Kunden besteht die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) oder wegen der Kündigung eines Basiskontovertrages zu beschweren. Ferner kann ein Kunde wegen der Ablehnung seines Antrages auf Abschluss eines Basiskontovertrages nach § 48 des Zahlungskontengesetzes (ZKG) bei der BaFin die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens beantragen.
  • Europäische Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.

Können wir Ihnen weiterhelfen?