Die Leasingratenversicherung.

LeasingratenversicherungPlus.1

NEU:

Nun auch für nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte2 Absicherung im Fall schwerer Krankheiten möglich: Einmalzahlung bei Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit.

Übernahme der Raten.

Übernimmt bis zu 12 Monatsraten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit (Angestellte).

Ratenübernahme bei Krankheit.

Übernimmt die monatlichen Leasingraten bei Krankheit und krankheitsbedingter Umschulung nach der 6. Woche bis zur Genesung.

Mehrfachleistungen.

Mehrfachleistungen sind in beiden Fällen möglich.

Absicherung der Hinterbliebenen.

Absicherung der Familie durch die Bezahlung noch ausstehender Leasingraten in einer Summe (exklusive Restwert) im Todesfall.

Ausschluss möglich.

Auch ohne Schutz vor Arbeitslosigkeit bzw. schwerer Krankheit abschließbar (als Leasingratenversicherung).

NEU: Jetzt auch mit Assistance-Leistungen.

Bei Arbeitslosigkeit.

Bspw. Bewerbertraining /Arbeitszeugnischeck und juristische Erstberatung.

Bei Arbeitsunfähigkeit.

Bspw. Vermittlung von Krankentransporten und Unterstützung der Familie.

Haben Sie noch Fragen?